Copyright© 2003 Adobe Systems Incorporated. Alle Rechte vorbehalten. Adobe After Effects 6.0 Handbuch für Windows und Macintosh Wenn dieses Benutzerhandbuch zusammen mit Software vertrieben wird, die einen Endbenutzerlizenzvertrag enthält, sind dieses Handbuch sowie die darin beschriebene Software Teil eines Lizenzvertrags und können nur in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen verwendet oder kopiert werden. Kein Teil dieses Handbuchs darf, sofern nicht durch den Lizenzvertrag ausdrücklich erlaubt, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Adobe Systems Incorporated reproduziert, in Datenbanken gespeichert oder in irgendeiner Form - elektronisch, fotomechanisch, auf Tonträgern oder auf irgendeine andere Weise - übertragen werden. Der Inhalt dieses Handbuchs ist auch dann urheberrechtlich geschützt, wenn das Handbuch zusammen mit Software vertrieben wird, die keinen Endbenutzerlizenzvertrag enthält. Der Inhalt dieses Handbuchs dient ausschließlich Informationszwecken, kann ohne Vorankündigung geändert werden und ist nicht als Verpflichtung seitens Adobe Systems Incorporated anzusehen. Adobe Systems Incorporated gibt keine Gewähr oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit und Genauigkeit der Angaben in diesem Buch. Bitte beachten Sie, dass Bildmaterial oder Bilder, die Sie in Ihr Projekt aufnehmen möchten, eventuell urheberrechtlich geschützt sind. Die nicht genehmigte Verwendung von solchem Material in Ihren neuen Publikationen kann eine Verletzung der Urheberrechte des Inhabers bedeuten. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Genehmigungen von dem Inhaber des Urheberrechts rechtzeitig einzuholen. Alle Verweise auf Firmennamen in Beispieldateien dienen nur der Veranschaulichung; Übereinstimmungen mit tatsächlichen Unternehmen oder Organisationen sind rein zufällig. Adobe, das Adobe-Logo, Adobe Acrobat, After Effects, Illustrator, Photoshop und Premiere sind Marken oder eingetragene Marken von Adobe Systems Incorporated in den USA und/oder anderen Ländern. Apple, Macintosh und Mac OS sind Marken von Apple Computer, Inc., die in den USA und anderen Ländern eingetragen sind. Microsoft, Windows und Windows NT sind in den USA und/oder anderen Ländern eingetragene Marken der Microsoft Corporation. Macromedia und Flash sind Marken von Macromedia Inc. Die MPEG Layer 3-Audiokomprimierung ist lizenziert durch Fraunhofer IIS und Thompson. Alle anderen Marken sind Eigentum ihrerjeweiligen Inhaber. Die Prozeduren zroots und laguer basieren auf Routinen in Numerical Recipes: The Art of Scientific Computing (Herausgeber: Cambridge University Press) und werden mit Erlaubnis verwendet. Enthält eine Implementierung des LZW-Algorithmus, lizenziert unter US-Patent 4,558,302. Hinweis für Mitarbeiter der US-Regierung. Die Software und Dokumentation sind "Commercial Items" wie unter 48 C.F.R. §2.101 definiert, bestehend aus "Commercial Computer Software" und "Commercial Computer Software Documentation", soweit die Begriffe gemäß 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. § 227.7202. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §§227.7202-1 bis 227.7202-4 werden die kommerzielle Computersoftware und kommerzielle Computersoftware-Dokumentation für Endbenutzer der US-Regierung lizenziert, jedoch (a) ausschließlich als kommerzielle Güter und (b) nur mit den Rechten, die auch allen anderen Endbenutzern gemäß den hierin genannten Bedingungen eingeräumt werden. Unveröffentlichte Rechte bleiben gemäß den Gesetzen zum Urheberrecht der Vereinigten Staaten vorbehalten. Adobe Systems Incorporated, 345 Park Avenue, San Jose, Kalifornien 94110-2704, USA. Für Endbenutzer der US-Regierung erklärt Adobe sein Einverständnis mit der Einhaltung aller anwendbaren Gesetze bezüglich der Wahrung der Chancengleichheit, einschließlich (falls zutreffend) den Bestimmungen der Executive Order 11246, mit Zusatz, Section 402 des "Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act" von 1974 (38 USC 4212) und Section 503 des "Rehabilitation Act" von 1973, mit Zusatz, und den Bestimmungen in 41 CFR Parts 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die im vorangestellten Satz genannten Bestimmungen im Zusammenhang mit aktiven Förderungsmaßnahmen zugunsten von Minderheiten werden per Verweis in diese Vereinbarung eingebunden. |